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Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz (BKrFQG)

BKF Module LKW / Bus – Weiterbildung gem. BKrFQG

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.

Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.

Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in die Fahrerqualifizierungsnachweiskarte eingetragen (bisherige Eintragung Führerschein).  Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!

Weiterbildung für LKW- / Bus-Fahrer durch die „5 BKF Module“

der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW / Bus:

Modul 1: ECO Training und Assistenzsysteme

Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Modul 4: Schadensprävention

Modul 5: Sicherheit für Ladung und Fahrgast

 

Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

 

Rechtliche Grundlagen
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

 

Die 3 Kenntnisbereiche nach BKRFQG:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

Vorausstzungen:

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.

 

Abschluss:

Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete  Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

 

Gültigkeit:

Innerhalb von 5 Jahren sind die Teilnahmebescheinigungen für diese Module als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

 

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